Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Windenergie finden Sie unter:
www.suisse-eole.ch.
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Allgemeines
Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Stromversorgung. Sie ergänzt Wasserkraft und Solarenergie und produziert besonders im Winter wertvollen Strom, wenn der Energiebedarf hoch ist.
Die Gebiete Krinau und Laad wurden vom Kanton St. Gallen als mögliche Windenergiegebiete festgelegt. Grundlage dafür waren Untersuchungen zu Windverhältnissen, Natur- und Landschaftsschutz sowie weiteren Standortfaktoren.
Die geplanten Standorte verfügen über ein Potenzial von nationaler Bedeutung. Windenergieprojekte mit einer Jahresproduktion von mehr als 20 GWh gelten gemäss Energiegesetz als Anlagen von nationalem Interesse.
Nun wird geprüft, ob die Standorte die Voraussetzungen für eine nachhaltige und wirtschaftliche Stromproduktion erfüllen.
Weitere Informationen:
www.windenergie-sg.ch
Windenergie stärkt die regionale Stromversorgung und schafft Wertschöpfung vor Ort.
Die Region profitiert von Investitionen, Aufträgen für lokale Unternehmen, Pacht- und Entschädigungszahlungen sowie von einer stärkeren regionalen Energieproduktion. Gleichzeitig wird die Abhängigkeit von Stromimporten reduziert.
Die Stromproduktion einer Windenergieanlage hängt von der Anlagengrösse und den lokalen Windverhältnissen ab. in unseren Gebieten kann eine moderne Anlage mit einem Rotordurchmesser von rund 150 Metern gemäss den Prognosen des Windatlas Schweiz jährlich etwa 8 GWh erneuerbaren Strom produzieren. Das entspricht dem Stromverbrauch von rund 1’800 bis 2’000 Haushalten.
Wind-, Wasser- und Solarenergie ergänzen sich gut. Im Winter produzieren Solar- und Wasserkraftanlagen oft weniger Strom, während der Wind häufig stärker weht. Windenergie liefert deshalb besonders dann Strom, wenn der Bedarf in der Schweiz hoch ist.
Im Gebiet Krinau werden bis zu sieben Anlagen geprüft. Im Gebiet Laad sind bis zu sechs Anlagen denkbar.
Die definitive Anzahl hängt von den Ergebnissen der Windmessungen, den Umweltabklärungen sowie den technischen Rahmenbedingungen ab.
Mensch und Umwelt
Moderne Windenergieanlagen sind deutlich leiser als frühere Generationen. Die Anlagen müssen strenge gesetzliche Lärmgrenzwerte einhalten. Bereits in der Planungsphase werden umfassende Lärmberechnungen durchgeführt. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, kann ein Projekt nicht bewilligt werden.
Das Betriebsgeräusch einer modernen Windenergieanlage entspricht in etwa einem leisen Rauschen. Selbst in der Nähe einer Anlage ist eine normale Unterhaltung problemlos möglich.
Weitere Informationen:
www.suisse-eole.ch
Infraschall sind sehr tiefe Schallwellen, die für Menschen nicht hörbar sind. Er entsteht sowohl in der Natur – beispielsweise durch Wind oder Gewitter – als auch bei technischen Anlagen.
Gemäss dem heutigen Stand der Wissenschaft sind keine gesundheitlichen Auswirkungen durch den von Windenergieanlagen erzeugten Infraschall nachgewiesen.
Der mögliche Schattenwurf wird bereits in der Planungsphase berechnet.
Die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Moderne Anlagen können bei Bedarf automatisch abgeschaltet werden, damit die zulässigen Werte nicht überschritten werden.
Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen hat einen hohen Stellenwert. Vor einem möglichen Bau werden umfassende Untersuchungen durchgeführt.
Falls notwendig, werden Schutzmassnahmen umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise zeitweise Abschaltungen der Anlagen während bestimmter Wetterlagen oder Flugzeiten.
Weitere Informationen:
www.suisse-eole.ch
Gemäss dem Bundesamt für Umwelt BAFU gelangen die so genannten «Ewigkeitschemikalien» (PFAS) vor allem über fluorhaltige Feuerlöschschäume, Textilien und F-Gase in die Umwelt. Die Energiewirtschaft verursacht lediglich rund 0.07% der PFAS-Emissionen.
Im Umfeld des Windkraftwerks in Haldenstein wurden nach rund 12 Jahren Betrieb der Anlage durch das kantonale Amt für Natur und Umwelt gezielt Bodenproben entnommen und auf PFAS untersucht. In den analysierten Bodenproben konnte keine erhöhte Belastung festgestellt werden. Ein Einfluss des Windkraftwerks auf die PFAS-Konzentration im Boden ist somit nicht erkennbar.
Weitere Informationen:
Medienbeitrag
Landschaft und Sicherheit
Moderne Windenergieanlagen sind gross und gut sichtbar. Je höher die Anlage und je grösser der Rotor, desto effizienter kann die Energie des Windes genutzt werden.
Die genaue Grösse einer möglichen Anlage wird im Rahmen der weiteren Projektierung festgelegt.
Ja. Windenergieanlagen sind sichtbar und verändern das Landschaftsbild.
Deshalb werden die Auswirkungen auf Landschaft und Ortsbild sorgfältig untersucht und beurteilt. Die Ergebnisse fliessen in die Gesamtbeurteilung eines Projekts ein.
Um den landschaftlichen Eingriff so kompakt wie möglich zu halten, sollen im Kanton St.Gallen vor allem Windparks mit mehreren Anlagen entstehen. Einzelne Windräder sollen die Ausnahme sein. Bereits in der Richtplanung findet eine Abwägung zwischen Energieerzeugung und Landschaftsschutz statt.
Bei winterlichen Bedingungen können sich an den Rotorblättern Eisablagerungen bilden.
Moderne Windenergieanlagen verfügen über automatische Überwachungs- und Sicherheitssysteme. Bei entsprechenden Wetterbedingungen werden die Anlagen automatisch abgeschaltet. Zusätzlich werden die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten.
Wirtschaft und Region
Verschiedene nationale und internationale Studien kommen zum Schluss, dass Windenergieanlagen langfristig keinen wesentlichen Einfluss auf die Immobilienpreise haben.
Weitere Informationen:
Studie Wüst und Partner
Aktuell werden die Untersuchungen und Messungen durch die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt AG finanziert.
Sollte sich das Projekt als geeignet erweisen und weiterentwickelt werden, ist vorgesehen, dass sich auch die Bevölkerung finanziell beteiligen kann. Details dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Windenergie ist heute eine bewährte und etablierte Technologie zur Stromproduktion.
Die Wirtschaftlichkeit hängt insbesondere von den Windverhältnissen, den Investitionskosten und den Strompreisen ab.
Verfahren und Mitwirkung
Bis zu einer möglichen Realisierung sind zahlreiche Abklärungen notwendig. Dazu gehören Windmessungen, Umweltuntersuchungen, technische Studien und verschiedene Bewilligungsverfahren.
Erst wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, kann über die Realisierung eines Projekts entschieden werden.
Die einzelnen Schritte des kantonalen SNP-Verfahrens sind auf der kantonalen Webseite abrufbar.
Für Windparks mit einer mittleren Jahresproduktion über 20 GWh kommt der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung, da hier ein nationales Interesse an der Nutzung der Windenergie besteht. Gegen den kantonalen Sondernutzungsplan kann kein Referendum ergriffen werden und eine Abstimmung ist somit nicht möglich.
Windenergieanlagen werden nach ihrer Betriebsdauer fachgerecht zurückgebaut.
Die Kosten für den Rückbau werden bereits bei der Projektplanung berücksichtigt, sodass die Anlage und die Infrastruktur am Ende ihrer Nutzung wieder entfernt werden können.
Haben Sie Fragen, Anliegen oder Anregungen?
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